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Über uns

Unsere Unternehmenswerte zeichnen sich durch eine grosse Freude für das Bauen und einer partnerschaftlichen Kommunikation aus. Dadurch wird es möglich, immer wieder Einzigartiges zu bewegen und zu erschaffen. In Kombination mit unseren vielfältigen Kompetenzen und einem zielgerichteten Vorgehen und Umsetzen von Ideen werden stets neue Chancen ermöglicht. Diese Werte und Chancen sind das Fundament für unsere Vision, unerkanntes Potenzial zu entwickeln und zu realisieren. Auf den Plan gebracht, wir lieben es, mit viel Herzblut zu bauen!

Unsere Geschichte

Die CARAN AG wurde 2016 durch eine Unternehmerfamilie, die in vielen Bereichen der Baubranche tätig ist, neu gegründet. Die Gründergeneration hat im Jahr 1950 mit neuzeitlichen Betonerzeugnissen den Grundstein für die weitere Unternehmensentwicklung gelegt. Das Wachstum weitete sich vorwiegend in den 80er-Jahren durch die damalige Fabrikation von hoch wärmedämmendem Mauerwerk sowie farbigem Sichtmauerwerk auch in den Immobilienmarkt aus. Unter der Federführung des heutigen Projektentwicklers Charles-Georges Angele entstand z. B. das einzigartige „Dörfli in Mühlethal“ bei Zofingen, sowie unzählige weiter Wohnbauprojekte im ganzen deutschsprachigen Raum. Ein weiterer einzigartiger Höhepunkt war die Entwicklung und Lieferung von speziellen Fassadenteilen für die Überbauung „Les Grottes“ der Stadt Genf.

Überbauung "Les Grottes"

Die Produktionsbetriebe wurden in den 90er-Jahren verkauft, um sich vollkommen der Planung und Umsetzung von Wohnbauten zu widmen. Im Jahr 2020 hat die CARAN AG die grössere Überbauung „TANNWIESE“ in Pfäffikon (ZH) zur vollen Zufriedenheit der Bauherrschaft übergeben. Die strategische Ausrichtung bleibt auch mit der kommenden Generation dem Planen, Bauen und Vermarkten von Wohnbauten treu.

Überbauung "Tannwiese"

Team – Wir verwirklichen Ihre Vision

Kommen Sie gerne auf eine Tasse Kaffee vorbei und lernen das CARAN Team persönlich kennen – wir freuen uns auf Ihren Besuch.

EXECUTIVES

Dr. Enrica Filippi, Verwaltungsratspräsidentin
Patrick Gross, Mitglied des Verwaltungsrates

BAUREALISATION

Patrick Gross, Leiter Planung und Entwicklung
Andreas Wild, Team Leader
Stephan Thürler, dipl. Architekt FH
Aghi Petrela, dipl. Architektin PoliTO
René Todorov, Bauleiter
Heinz Keiser, Deviseur, Kostenkontroller
Belma Brulic, Zeichnerin Fachrichtung Architektur EFZ
Damon Serratore, Zeichner Fachrichtung Architektur EFZ
Edi Maliqi, Auszubildender Zeichner Fachrichtung Architektur EFZ

PROJEKTMANAGEMENT

Charles Angele, GL, Akquisition, Projektleitung

BAUADMINISTRATION

Monica Lisi, Team-Assistentin

FINANZEN

Dr. Enrica Filippi

Ersteller von Wohnbauten

Wir bezeichnen uns bewusst als Ersteller von Wohnbauten und vereinen die Vorteile von einem familiären Unternehmen mit partnerschaftlicher Kommunikation und grossem Gestaltungsspielraum, einem Generalunternehmen und einem Totalunternehmer. In diesem Abschnitt möchten wir kurz auf die Unterschiede eingehen.

Was ist ein Generalunternehmer?

Der Generalunternehmer, auch GU genannt, steht in der Vertragspflicht, das Bauwerk als Ganzes und auf sein eigenes Risiko hin, zu realisieren. Hierbei übernimmt der GU ausschliesslich die Bauausführung. Die Verantwortung für die Projektierung und Ausführungsplanung liegt bei den Bauherren oder den von ihm beauftragten Architekten.

Der Generalunternehmer kann einzelne Leistungen an Subunternehmer vergeben. Im Generalunternehmerwerkvertrag sind alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festgehalten. Der Generalunternehmervertrag ist ein Werkvertrag. Gegenstand eines Werkvertrages ist die Herstellung und Ablieferung eines vollendeten Werks, das kann unter anderem ein Mehrfamilienhaus sein.

Der grosse Vorteil für die Bauherren liegt darin, dass Sie lediglich einen Ansprechpartner für alle Einzelverträge mit Handwerker und Lieferanten haben. Darüber hinaus liegt die Koordination, die Bauleitung und das bauliche Risiko ebenfalls im Verantwortungsbereich des Generalunternehmers. Worin liegt nun der Unterschied zum Totalunternehmer? Der Hauptunterschied eines Totalunternehmers (TU), besteht darin, dass dieser auch sämtliche Projektierungs- und Planungsaufgaben übernimmt.

Somit sind in einem Totalunternehmervertrag alle Planungs- und Ausführungsleistungen in einem Vertrag vereint. Lassen Sie sich gerne von unseren Referenzen und Leistungsangebote inspirieren.

Überbauung „Dörfli im Mühlethal“

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